Baubegleitende Qualitätskontrolle


Beim Bauen mit einem Generalunternehmer fehlt ein Bauleiter, der die Interessen der Bauherren vertritt. Nach geltendem Baurecht muss zwar ein Bauleiter benannt werden, dieser ist aber Beschäftigter, und damit Interessenvertreter des Generalunternehmers. Die Qualität der Bauausführung wird in vielen Fällen nicht überwacht, man verlässt sich blind auf die Handwerksunternehmen.

Leider kommen Fehler in der Bauausführung täglich vor:
Arbeiten werden nicht fachgerecht ausgeführt, oftmals sind schon die Planungen, sofern es sie gibt, fehlerhaft. Wird nicht fachgerecht ausgeführt, hofft der GU-Bauleiter leider oft, dass es keiner merkt. Jedem Bauherrn sollte deshalb ein Sachverständiger zur Seite stehen, der beurteilt, ob Planung und Ausführung den getroffenen vertraglichen Vereinbarungen und technischen Regeln entsprechen.

Seit Jahren stehen wir Bauherren als verlässlicher Partner für die baubegleitende Qualitätssicherung zur Seite. Mit vielen regionalen und überregionalen Bauunternehmen haben wir Erfahrungen gesammelt und können Sie somit vor bösen Überraschungen und teuren Bauschäden bewahren.

Zur Sicherung der Bauqualität fordern sogar Banken einen unabhängigen Baubegleiter, der gewährleistet, dass den zu zahlenden Abschlägen ein entsprechender Gegenwert ohne Baumängel gegenüber steht. Im Falle einer Bauträgerinsolvenz ist dieses besonders wichtig!
Für Sie als Bauherren zahlt sich die baubegleitende Qualitätssicherung aus, da ohne unabhängige Überprüfungen vielfach billigere oder ungeeignete Materialien verwendet werden würden und unbemerkte Mängel Bauschäden nach sich ziehen würden


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